Mähen, staubsaugen und den Pool reinigen

Wenn wir schon mal bei Kuriosen Sachen sind.
Klage gegen permanent mähenden Rasenroboter
Ein angeblich permanent mähender Rasenroboter beschäftigt das Bonner Landgericht. Eine 55-jährige hat ihre Nachbarn auf Unterlassung verklagt. An fünf Tagen in der Woche würde die Maschine den Rasen mähen, täglich von 8 bis 13 und von 15 bis 20 Uhr. Pausen würde es nur geben, wenn die Maschine wieder aufgeladen wird. Die Klägerin hält den Dauereinsatz für rücksichtslos und fordert, dass der Roboter an den fünf Tagen höchstens fünf Stunden im Einsatz ist. Die beklagten Nachbarn haben den Vorschlag im Prozess abgelehnt. Jetzt muss der Richter entscheiden.
 
Ja,
die ältere Dame will wohl lieber nen schönen Verbrennungsmotor jede Woche hören. Dann doch lieber das ruhige surren eines E-Mähers, denke ich. Zumal das ja nun wirklich nicht laut ist, wenn der Mower gute Bauteile besitzt. Bin gespannt auf das Urteil.

:) :)
 
Oben